Den Generationenübergang steuerlich absichern

Für Land- und Forstwirte nach dem Verkauf von Flächen.

Der Verkauf von Agrarflächen ist oft ein emotionaler und finanzieller Meilenstein. Wir helfen Ihnen, die realisierten stillen Reserven strukturiert zu übertragen – auf Basis langjähriger Erfahrung im Agrarsektor und in enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater, damit das Erbe Ihrer Familie erhalten bleibt.

Ihre Situation

Was eine §6b-Reinvestition für Ihren Betrieb leisten kann

Ihr Vorteil

Vermeidung der sofortigen Steuerlast beim Flächenverkauf: Der Veräußerungsgewinn wird nicht unmittelbar versteuert, sondern nach den Vorgaben des §6b EStG auf ein neues Wirtschaftsgut übertragen.

Die Lösung

Professionell gemanagte Sachwertinvestments statt eigener Bauprojekte und laufendem Verwaltungsaufwand – Sie nutzen die Rücklage, ohne selbst zu bauen oder zu verwalten.

Der Zeitfaktor

Die Reinvestitionsfristen sind strikt. Läuft die Frist ohne Reinvestition ab, wird die Rücklage gewinnerhöhend aufgelöst – zuzüglich 6 % Zinsen pro Jahr der Rücklagenbildung.

Ausgangslage

Warum eigene Reinvestitionen häufig nicht in Frage kommen

Für Landwirte ist die §6b-Rücklage seit Jahrzehnten ein wichtiges Instrument – gleichzeitig stehen viele Betriebe heute vor strukturellen Herausforderungen.

Typische Hürden im Betrieb

  • Keine Hofnachfolge oder unklare Zukunftsperspektive
  • Hohe Zinsen und steigende Finanzierungskosten
  • Hohe Bau- und Projektkosten
  • Einstellung oder Reduzierung des landwirtschaftlichen Betriebs
  • Mangel an geeigneten Flächen für reinvestitionsfähige Projekte
  • Unsicherheit über die langfristige Entwicklung der Landwirtschaft

Warum §6b-Fonds hier eine Lösung sein können

  • Nutzung der Rücklage ohne eigene Bauprojekte
  • Professionell gemanagte Bestandsimmobilien
  • Planbare Strukturen und konservative Strategien
  • Entlastung bei der Suche nach geeigneten Reinvestitionsobjekten

Viele landwirtschaftliche Betriebe entscheiden sich bewusst für §6b-Fonds, weil sie eine verlässliche, zeitnahe und planbare Lösung darstellen.

Häufige Frage

Kann ich nach einem Flächenverkauf in gewerbliche Immobilien reinvestieren?

Kurz gesagt

Ja – begünstigte Wirtschaftsgüter im Sinne des §6b EStG sind nicht auf die Landwirtschaft beschränkt. Der Gewinn aus dem Verkauf von Grund und Boden kann auch auf Gebäude beziehungsweise Immobilieninvestments übertragen werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.

Entscheidend sind unter anderem die Zugehörigkeit des verkauften Wirtschaftsgutes zum Betriebsvermögen über mindestens sechs Jahre, die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich sowie die Einhaltung der Reinvestitionsfrist. Ob und in welchem Umfang eine Übertragung in Ihrem Fall möglich ist, klären Sie mit Ihrem Steuerberater – wir liefern die dafür nötigen Produktunterlagen.

Wichtiger Hinweis: Alle Informationen zu steuerlichen Aspekten der §6b-Reinvestition dienen ausschließlich der Information und ersetzen nicht die Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater. Die steuerliche Wirkung ist vom individuellen Einzelfall abhängig. Wir empfehlen ausdrücklich, vor einer Investitionsentscheidung Rücksprache mit Ihrem Steuerberater zu halten.

Nächste Schritte

So gehen wir gemeinsam vor

1. Voraussetzungen prüfen

Mit der §6b-Checkliste verschaffen Sie sich in wenigen Minuten Klarheit über die formalen Anforderungen.

2. Größenordnung ermitteln

Der §6b-Rechner zeigt Ihnen den Unterschied zwischen sofortiger Versteuerung und Reinvestition.

3. Erstgespräch

Wir besprechen Ihre Ausgangslage und stellen Ihnen geeignete aktuelle Fonds samt Unterlagen vor.

Lassen Sie Ihre Rücklage nicht verfallen

Die Reinvestitionsfristen sind strikt. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstprüfung Ihrer Situation – Sie erhalten alle relevanten Unterlagen zur Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.

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