Den Generationenübergang steuerlich absichern
Für Land- und Forstwirte nach dem Verkauf von Flächen.
Der Verkauf von Agrarflächen ist oft ein emotionaler und finanzieller Meilenstein. Wir helfen Ihnen, die realisierten stillen Reserven strukturiert zu übertragen – auf Basis langjähriger Erfahrung im Agrarsektor und in enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater, damit das Erbe Ihrer Familie erhalten bleibt.
Was eine §6b-Reinvestition für Ihren Betrieb leisten kann
Ihr Vorteil
Vermeidung der sofortigen Steuerlast beim Flächenverkauf: Der Veräußerungsgewinn wird nicht unmittelbar versteuert, sondern nach den Vorgaben des §6b EStG auf ein neues Wirtschaftsgut übertragen.
Die Lösung
Professionell gemanagte Sachwertinvestments statt eigener Bauprojekte und laufendem Verwaltungsaufwand – Sie nutzen die Rücklage, ohne selbst zu bauen oder zu verwalten.
Der Zeitfaktor
Die Reinvestitionsfristen sind strikt. Läuft die Frist ohne Reinvestition ab, wird die Rücklage gewinnerhöhend aufgelöst – zuzüglich 6 % Zinsen pro Jahr der Rücklagenbildung.
Warum eigene Reinvestitionen häufig nicht in Frage kommen
Für Landwirte ist die §6b-Rücklage seit Jahrzehnten ein wichtiges Instrument – gleichzeitig stehen viele Betriebe heute vor strukturellen Herausforderungen.
Typische Hürden im Betrieb
- Keine Hofnachfolge oder unklare Zukunftsperspektive
- Hohe Zinsen und steigende Finanzierungskosten
- Hohe Bau- und Projektkosten
- Einstellung oder Reduzierung des landwirtschaftlichen Betriebs
- Mangel an geeigneten Flächen für reinvestitionsfähige Projekte
- Unsicherheit über die langfristige Entwicklung der Landwirtschaft
Warum §6b-Fonds hier eine Lösung sein können
- Nutzung der Rücklage ohne eigene Bauprojekte
- Professionell gemanagte Bestandsimmobilien
- Planbare Strukturen und konservative Strategien
- Entlastung bei der Suche nach geeigneten Reinvestitionsobjekten
Viele landwirtschaftliche Betriebe entscheiden sich bewusst für §6b-Fonds, weil sie eine verlässliche, zeitnahe und planbare Lösung darstellen.
Kann ich nach einem Flächenverkauf in gewerbliche Immobilien reinvestieren?
Kurz gesagt
Ja – begünstigte Wirtschaftsgüter im Sinne des §6b EStG sind nicht auf die Landwirtschaft beschränkt. Der Gewinn aus dem Verkauf von Grund und Boden kann auch auf Gebäude beziehungsweise Immobilieninvestments übertragen werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.
Entscheidend sind unter anderem die Zugehörigkeit des verkauften Wirtschaftsgutes zum Betriebsvermögen über mindestens sechs Jahre, die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich sowie die Einhaltung der Reinvestitionsfrist. Ob und in welchem Umfang eine Übertragung in Ihrem Fall möglich ist, klären Sie mit Ihrem Steuerberater – wir liefern die dafür nötigen Produktunterlagen.
Wichtiger Hinweis: Alle Informationen zu steuerlichen Aspekten der §6b-Reinvestition dienen ausschließlich der Information und ersetzen nicht die Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater. Die steuerliche Wirkung ist vom individuellen Einzelfall abhängig. Wir empfehlen ausdrücklich, vor einer Investitionsentscheidung Rücksprache mit Ihrem Steuerberater zu halten.
So gehen wir gemeinsam vor
1. Voraussetzungen prüfen
Mit der §6b-Checkliste verschaffen Sie sich in wenigen Minuten Klarheit über die formalen Anforderungen.
2. Größenordnung ermitteln
Der §6b-Rechner zeigt Ihnen den Unterschied zwischen sofortiger Versteuerung und Reinvestition.
3. Erstgespräch
Wir besprechen Ihre Ausgangslage und stellen Ihnen geeignete aktuelle Fonds samt Unterlagen vor.
Lassen Sie Ihre Rücklage nicht verfallen
Die Reinvestitionsfristen sind strikt. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstprüfung Ihrer Situation – Sie erhalten alle relevanten Unterlagen zur Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.
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