Kontakt / Erstgespräch

Unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer §6b-Situation.

Erstgespräch

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Ablauf des Erstgesprächs

Im Erstgespräch analysieren wir Ihre §6b-Situation und beantworten Ihre Fragen. Sie erhalten:

  • eine klare Einordnung Ihrer Situation
  • alle relevanten Unterlagen zur Abstimmung mit Ihrem Steuerberater
  • eine unverbindliche Einschätzung der Eignung von §6b-Fonds

Vorbereitung

Damit wir Sie optimal beraten können, ist es hilfreich, folgende Informationen bereitzuhalten:

  • Höhe der §6b-Rücklage
  • Restlaufzeit der Reinvestitionsfrist

Wichtiger Hinweis: Alle Informationen zu steuerlichen Aspekten der §6b-Reinvestition dienen ausschließlich der Information und ersetzen nicht die Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater. Die steuerliche Wirkung ist vom individuellen Einzelfall abhängig. Wir empfehlen ausdrücklich, vor einer Investitionsentscheidung Rücksprache mit Ihrem Steuerberater zu halten.

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Sie haben Fragen zur §6b-Reinvestition? Wir beraten Sie gerne – unverbindlich, persönlich und fachlich fundiert.

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