Kontakt / Erstgespräch
Unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer §6b-Situation.
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Füllen Sie das Formular aus – beim Absenden öffnet sich Ihr E-Mail-Programm mit einer vorformulierten Nachricht an uns. Es werden keine Daten an einen Server übermittelt.
Ablauf des Erstgesprächs
Im Erstgespräch analysieren wir Ihre §6b-Situation und beantworten Ihre Fragen. Sie erhalten:
- eine klare Einordnung Ihrer Situation
- alle relevanten Unterlagen zur Abstimmung mit Ihrem Steuerberater
- eine unverbindliche Einschätzung der Eignung von §6b-Fonds
Vorbereitung
Damit wir Sie optimal beraten können, ist es hilfreich, folgende Informationen bereitzuhalten:
- Höhe der §6b-Rücklage
- Restlaufzeit der Reinvestitionsfrist
Wichtiger Hinweis: Alle Informationen zu steuerlichen Aspekten der §6b-Reinvestition dienen ausschließlich der Information und ersetzen nicht die Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater. Die steuerliche Wirkung ist vom individuellen Einzelfall abhängig. Wir empfehlen ausdrücklich, vor einer Investitionsentscheidung Rücksprache mit Ihrem Steuerberater zu halten.
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Sie haben Fragen zur §6b-Reinvestition? Wir beraten Sie gerne – unverbindlich, persönlich und fachlich fundiert.
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