Für wen ist §6b relevant?

Konservativ. Fachlich fundiert. Persönlich begleitet.

Eine Reinvestition über §6b-Fonds ist für verschiedene Gruppen geeignet, die eine §6b-Rücklage gebildet haben und eine strukturierte, konservative Lösung suchen. Unsere Erfahrung zeigt: Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Ausgangssituation – deshalb begleiten wir jede Zielgruppe persönlich und mit langjähriger Expertise.

Unternehmer

1. Unternehmer

Unternehmer, die betriebliche Immobilien oder Grundstücke veräußert haben, stehen häufig vor der Herausforderung, innerhalb der gesetzlichen Frist eine geeignete Reinvestition zu finden.

Typische Ausgangssituationen

  • Verkauf einer betrieblichen Immobilie
  • Aufgabe oder Umstrukturierung des Geschäftsbetriebs
  • Fehlende Zeit oder Ressourcen für eigene Bau- oder Kaufprojekte
  • Wunsch nach einer konservativen, strukturierten Lösung

Warum §6b-Fonds geeignet sind

  • Professionelles Immobilienmanagement
  • Keine eigene Projektentwicklung erforderlich
  • Klare, nachvollziehbare Strukturen
  • Persönliche Begleitung durch einen spezialisierten Ansprechpartner
Landwirtschaft

2. Land- und Forstwirte

Für Landwirte ist die §6b-Rücklage seit Jahrzehnten ein wichtiges Instrument – gleichzeitig stehen viele Betriebe heute vor strukturellen Herausforderungen.

Warum eigene Reinvestitionen oft nicht möglich sind

Viele landwirtschaftliche Betriebe können oder wollen nicht mehr selbst investieren:

  • Keine Hofnachfolge oder unklare Zukunftsperspektive
  • Hohe Zinsen und steigende Finanzierungskosten
  • Hohe Bau- und Projektkosten
  • Einstellung oder Reduzierung des landwirtschaftlichen Betriebs
  • Mangel an geeigneten Flächen für reinvestitionsfähige Projekte
  • Unsicherheit über die langfristige Entwicklung der Landwirtschaft

Warum §6b-Fonds hier eine Lösung bieten

  • Nutzung der Rücklage ohne eigene Bauprojekte
  • Professionell gemanagte Bestandsimmobilien
  • Planbare Strukturen und konservative Strategien
  • Entlastung bei der Suche nach geeigneten Reinvestitionsobjekten

Viele landwirtschaftliche Betriebe entscheiden sich bewusst für §6b-Fonds, weil sie eine verlässliche, zeitnahe und planbare Lösung darstellen.

Kapitalgesellschaften

3. Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH)

Auch Kapitalgesellschaften können eine §6b-Rücklage bilden, wenn betriebliche Immobilien veräußert wurden. Für GmbHs bestehen erweiterte Möglichkeiten, da sie sowohl in gewerbliche §6b-Fonds als auch in vermögensverwaltende Immobilienfonds mit §6b-Tranche investieren können.

Warum GmbHs auch vermögensverwaltenden Fonds beitreten können

Eine Kapitalgesellschaft kann einem Fonds beitreten, obwohl dieser fondsseitig Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Der Grund liegt in der steuerlichen Behandlung der GmbH:

1. Kraft Rechtsform immer gewerblich

Eine GmbH erzielt kraft Rechtsform stets gewerbliche Einkünfte (§8 Abs. 2 KStG). Damit spielt die ursprüngliche Einkunftsart des Fonds keine Rolle.

2. Gewerbliche Infektion des Fondsanteils

Sobald die GmbH einem vermögensverwaltenden Fonds beitritt, werden die Immobilienanteile steuerlich als Betriebsvermögen behandelt.

3. Reinvestition nach §6b EStG möglich

Da die Fondsimmobilien notwendiges Betriebsvermögen darstellen, sind sie begünstigte Wirtschaftsgüter. Die Rücklage kann übertragen werden.

4. Ergänzungsbilanz für die GmbH

Die Übertragung erfolgt personenbezogen über eine Ergänzungsbilanz der GmbH. Dadurch wird der steuerliche Vorteil direkt realisiert.

Vorteile für GmbHs

  • Zugang zu gewerblichen und vermögensverwaltenden Fonds
  • Strukturierte Übertragung der Rücklage
  • Professionelle Immobilienportfolios
  • Breiteres Spektrum geeigneter Fonds
  • Persönliche Begleitung durch einen spezialisierten Ansprechpartner
Immobilienbesitzer

4. Immobilienbesitzer mit Betriebsvermögen

Wenn Immobilien steuerlich dem Betriebsvermögen zugeordnet waren, kann eine §6b-Rücklage gebildet werden – unabhängig von der Branche.

Typische Fälle

  • Verkauf von Betriebsgrundstücken
  • Veräußerung von vermieteten Betriebsimmobilien
  • Aufgabe oder Umstrukturierung des Unternehmens

Warum §6b-Fonds geeignet sind

  • Keine eigene Immobiliensuche erforderlich
  • Professionelle Bewirtschaftung
  • Planbare Auszahlungen
  • Konservative Anlagestrategien
Warum wir

Warum viele Investoren unsere Begleitung wählen

Wir begleiten seit vielen Jahren Unternehmer, Landwirte und Kapitalgesellschaften bei der Reinvestition über §6b-Fonds. Unsere Expertise basiert auf:

  • langjähriger Erfahrung mit §6b-Strukturen
  • klaren Auswahlkriterien für geeignete Fonds
  • persönlicher Begleitung durch einen spezialisierten Ansprechpartner
  • konservativer, nachvollziehbarer Beratung
  • transparenter Abstimmung mit Steuerberatern
  • einem gewachsenen Netzwerk im §6b-Markt, das uns Zugang zu Fondsstrukturen ermöglicht, die teilweise exklusiv oder institutionellen Investoren vorbehalten sind

Gerade dieser Marktzugang ist für viele Investoren entscheidend – denn geeignete §6b-Fonds sind oft nur begrenzt verfügbar.

Unser Anspruch ist es, eine strukturierte, fachlich fundierte und verlässliche Lösung zu bieten – ohne Zeitdruck, ohne unnötige Komplexität.

Unverbindliche Ersteinschätzung anfordern

Gerne prüfen wir gemeinsam, ob eine Reinvestition über §6b-Fonds für Ihre Situation geeignet ist. Sie erhalten eine persönliche Einschätzung und alle relevanten Unterlagen zur Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.

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