Zugang zu §6b-Investment-Opportunitäten

Für Bankinstitute, Vermögensverwalter und Family Offices.

Erweitern Sie Ihr Angebot für vermögende Mandanten. Wir öffnen Bankinstituten und Family Offices den Zugang zu §6b-Lösungen, die im freien Markt nur begrenzt verfügbar sind – als spezialisierter Fachvermittler für Spezial-AIFs mit Fokus auf deutsche Bestandsimmobilien.

Zusammenarbeit

Warum Institute mit uns zusammenarbeiten

Differenzierung im Wealth Management

§6b-Reinvestitionen sind ein Nischenthema mit hohem Beratungsbedarf. Sie können Mandanten mit Veräußerungsgewinnen eine Lösung anbieten, statt sie weiterzureichen.

Zugang zu Tranchen

Der §6b-Markt ist klein und häufig schnell platziert. Über unser Netzwerk erhalten Sie Zugang zu Tranchen abseits der Standard-Plattformen.

Fachliche Entlastung

Wir übernehmen die produktseitige Spezialisierung: Auswahl, Unterlagen und Begleitung der Zeichnung – abgestimmt mit dem Steuerberater des Mandanten.

Leistungsumfang

Was wir in die Kooperation einbringen

Produktseite

  • Laufender Marktüberblick über §6b-fähige AIF
  • Spezial-AIF für professionelle und semiprofessionelle Anleger
  • Einzelinvestments und Individual-Strukturen
  • Vollständige Unterlagen zur eigenen Prüfung

Prozessseite

  • Persönlicher Ansprechpartner für Ihr Haus
  • Begleitung von Erstgespräch bis Zeichnung
  • Abstimmung mit Steuerberatern des Mandanten
  • Transparente Darstellung von Struktur und Risiken

Unverbindliche Werbeinformation: Es handelt sich um eine unverbindliche Werbeinformation. Die Einzelheiten sowie insbesondere die neben den Chancen vorhandenen Risiken, die mit einer Finanzanlage verbunden sind, entnehmen Sie bitte den allein verbindlichen und veröffentlichten Unterlagen der Emittenten.

Keine Rechts- und Steuerberatung durch HANSETRUST: HANSETRUST ist es als Finanzanlagenvermittler nicht möglich und nicht erlaubt, Anlageinteressenten rechtliche Dienstleistungen zu erbringen. HANSETRUST erbringt weder Rechtsberatung noch Steuerberatung. Dem Anlageinteressenten wird daher ausdrücklich empfohlen, die zugrundeliegenden Verkaufsunterlagen und Vertragswerke vor Abschluss des Investments umfassend von einem eigenen steuerlichen und rechtlichen Berater prüfen zu lassen. Die erforderliche Einschaltung eines Rechtsbeistands und / oder Steuerberaters kann zusätzliche Kosten verursachen und die Einschätzung/Durchsetzung von Ansprüchen könnte erschwert werden.

Kooperation anfragen

Sprechen Sie uns an, wenn Sie §6b-Lösungen für Ihre Mandanten prüfen möchten. Wir stellen Ihnen unseren Marktüberblick und die aktuellen Beteiligungsangebote vor.

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