Individueller Vergleich: Sofortversteuerung vs. § 6b-Reinvestition
Sofortige Versteuerung vs. §6b-Reinvestition – Ihr persönlicher Liquiditätsvergleich
Der Verkauf von gewerblichen Immobilien oder landwirtschaftlichen Flächen führt zur Aufdeckung stiller Reserven, die ohne Reinvestition unmittelbar der Besteuerung unterliegen. Das Einkommensteuergesetz bietet mit § 6b jedoch eine attraktive Alternative: die steuerneutrale Übertragung dieser Gewinne auf neue Wirtschaftsgüter.
Nutzen Sie unseren Rechner, um in Echtzeit zu ermitteln, wie viel Kapital Ihnen durch eine strukturierte Reinvestition in spezialisierte Sachwertbeteiligungen (AIF) im Vergleich zur sofortigen Versteuerung tatsächlich für Ihr Vermögen erhalten bleibt.
Die Systematik des Übertragungshebels
Effiziente Rücklagenübertragung durch Fremdkapitalhebel
Die Übertragung Ihrer § 6b-Rücklage erfolgt in ein wirtschaftlich nachhaltiges Immobilieninvestment. Da diese Fonds in der Regel gewerblich geprägt sind, erzielen Sie als Anleger weiterhin Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG.
Der entscheidende Vorteil spezialisierter § 6b-Fonds liegt im sogenannten Übertragungshebel:
- Funktionsweise: Die Fondsgesellschaft investiert neben dem eingeworbenen Eigenkapital auch Fremdkapital (Bankdarlehen) in die Immobilien. Dadurch werden anteilig höhere Anschaffungskosten generiert, auf welche die Rücklage übertragen werden kann.
- Hebelwirkung am Beispiel (230 %): Bei einem Fonds mit einem prognostizierten Übertragungshebel von 230 % muss lediglich ein Teil des Veräußerungsgewinns als Eigenkapital erbracht werden, um die Rücklage zu 100 % steuerneutral zu übertragen.
- Liquiditätsvorteil: Durch diesen Hebel verbleiben dem Anleger in diesem Beispiel etwa 55 % des erzielten Gewinns als steuerfreie Liquidität zur freien Verfügung.
- Laufende Erträge: Neben der Steuerstundung partizipieren Anleger an den laufenden Ausschüttungen aus den Mieteinnahmen der Fondsobjekte.
Der § 6b-Rechner
Weg 1: Sofortige Versteuerung
Weg 2: Clever Reinvestieren
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