Individueller Vergleich: Sofortversteuerung vs. § 6b-Reinvestition

Sofortige Versteuerung vs. §6b-Reinvestition – Ihr persönlicher Liquiditätsvergleich

Der Verkauf von gewerblichen Immobilien oder landwirtschaftlichen Flächen führt zur Aufdeckung stiller Reserven, die ohne Reinvestition unmittelbar der Besteuerung unterliegen. Das Einkommensteuergesetz bietet mit § 6b jedoch eine attraktive Alternative: die steuerneutrale Übertragung dieser Gewinne auf neue Wirtschaftsgüter.

Nutzen Sie unseren Rechner, um in Echtzeit zu ermitteln, wie viel Kapital Ihnen durch eine strukturierte Reinvestition in spezialisierte Sachwertbeteiligungen (AIF) im Vergleich zur sofortigen Versteuerung tatsächlich für Ihr Vermögen erhalten bleibt.

Die Systematik des Übertragungshebels

Effiziente Rücklagenübertragung durch Fremdkapitalhebel

Die Übertragung Ihrer § 6b-Rücklage erfolgt in ein wirtschaftlich nachhaltiges Immobilieninvestment. Da diese Fonds in der Regel gewerblich geprägt sind, erzielen Sie als Anleger weiterhin Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG.

Der entscheidende Vorteil spezialisierter § 6b-Fonds liegt im sogenannten Übertragungshebel:

  • Funktionsweise: Die Fondsgesellschaft investiert neben dem eingeworbenen Eigenkapital auch Fremdkapital (Bankdarlehen) in die Immobilien. Dadurch werden anteilig höhere Anschaffungskosten generiert, auf welche die Rücklage übertragen werden kann.
  • Hebelwirkung am Beispiel (230 %): Bei einem Fonds mit einem prognostizierten Übertragungshebel von 230 % muss lediglich ein Teil des Veräußerungsgewinns als Eigenkapital erbracht werden, um die Rücklage zu 100 % steuerneutral zu übertragen.
  • Liquiditätsvorteil: Durch diesen Hebel verbleiben dem Anleger in diesem Beispiel etwa 55 % des erzielten Gewinns als steuerfreie Liquidität zur freien Verfügung.
  • Laufende Erträge: Neben der Steuerstundung partizipieren Anleger an den laufenden Ausschüttungen aus den Mieteinnahmen der Fondsobjekte.

Der § 6b-Rechner

Der zu versteuernde Erlös aus Ihrem Verkauf.
z.B. 200% bedeutet: 1 € Investment deckt 2 € Gewinn ab.
Weg 1:
Sofortige Versteuerung
Steuer
0 €
Liquidität
0 €
Weg 2:
Clever Reinvestieren
Investment
0 €
Liquidität
0 €

Weg 1: Sofortige Versteuerung

Verbleibendes Kapital nach sofortiger Versteuerung: 0 €
Steuerbelastung bei sofortiger Versteuerung: 0 €

Weg 2: Clever Reinvestieren

Zusätzlicher Liquiditätsvorteil durch § 6b-Reinvestition: 0 €
Erforderliches Eigenkapital für vollständige Rücklagenübertragung: 0 €
Steuerzahlung heute: 0 €
Ihr Vorteil (Gestundete Steuer)
0 €
Wichtige Hinweise: Bitte beachten Sie, dass dieses Rechenmodell der ersten Orientierung dient und auf prognostizierten Werten basiert. Jede Investition in einen geschlossenen Spezial-AIF ist mit unternehmerischen Risiken verbunden, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Die steuerliche Anerkennung der Rücklagenübertragung hängt von Ihren individuellen Verhältnissen ab und erfolgt im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung. Wir empfehlen daher ausdrücklich, die Kalkulation sowie die Beteiligungsunterlagen vorab mit Ihrem Steuerberater abzustimmen.

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