§6b-Checkliste

Voraussetzungen in wenigen Minuten prüfen.

Prüfen Sie strukturiert, ob die Voraussetzungen für eine Übertragung nach §6b EStG in Ihrem Fall vorliegen. Die Checkliste ersetzt keine steuerliche Beurteilung – sie hilft Ihnen, das Gespräch mit Ihrem Steuerberater vorzubereiten.

Prüfung

Liegen die Voraussetzungen vor?

Setzen Sie die Haken, die auf Ihre Situation zutreffen. Ihre Angaben bleiben ausschließlich in Ihrem Browser und werden nicht übertragen.

1. Verkauftes Wirtschaftsgut
2. Betrieb und Gewinnermittlung
3. Fristen
4. Ihre Zielsetzung
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Praxis

Die 5 häufigsten Fehler bei der Reinvestition nach §6b EStG

Beobachtungen aus unserer Vermittlungspraxis – keine steuerliche Beratung.

1. Zu spät gestartet

Die Suche nach einem geeigneten Reinvestitionsobjekt beginnt erst kurz vor Fristende. Der §6b-Markt ist klein – passende Fonds sind nicht jederzeit verfügbar.

2. Zinsfolge unterschätzt

Läuft die Frist ohne Reinvestition ab, ist die Rücklage gewinnerhöhend aufzulösen – zuzüglich 6 % pro Jahr der Rücklagenbildung.

3. Produkt ohne §6b-Eignung

Nicht jeder Immobilienfonds ist für eine §6b-Übertragung geeignet. Entscheidend sind Struktur und steuerliche Konzeption des Fonds.

4. Steuerberater zu spät einbezogen

Die steuerliche Beurteilung gehört an den Anfang. Wird sie nachgelagert, passen Zeitplan und Produktauswahl häufig nicht mehr zusammen.

5. Nur auf Steuern geschaut

Die steuerliche Wirkung ist nur eine Seite. Objekt, Mieter, Finanzierungsstruktur, Laufzeit und Risiken der Beteiligung müssen ebenso tragfähig sein.

Wichtiger Hinweis: Alle Informationen zu steuerlichen Aspekten der §6b-Reinvestition dienen ausschließlich der Information und ersetzen nicht die Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater. Die steuerliche Wirkung ist vom individuellen Einzelfall abhängig. Wir empfehlen ausdrücklich, vor einer Investitionsentscheidung Rücksprache mit Ihrem Steuerberater zu halten.

Lassen Sie Ihre Rücklage nicht verfallen

Die Reinvestitionsfristen sind strikt. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstprüfung Ihrer Situation – Sie erhalten alle relevanten Unterlagen zur Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.

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